1. Alle Geschäftsabschlüsse mit DURABLE erfolgen ausschließlich unter Vereinbarung der nach folgenden Bedingungen; sie gelten durch Auftragserteilung, spätestens mit Annahme der Lieferung als anerkannt, es sei denn, der Käufer widerspricht innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Auftragsbestätigung, in der DURABLE auf die Geltung der nachfolgenden Bedingungen ausdrücklich hingewiesen hat. Im Falle des Widerspruchs kommt ein Vertragsverhältnis nicht zustande.
2. Ohne ausdrückliche und schriftliche Anerkennung abweichender Bedingungen des Käufers durch DURABLE werden diese nicht Vertragsbestandteil, auch wenn kein ausdrücklicher Widerspruch durch DURABLE erfolgt.
1. Alle Preise verstehen sich in "EURO" (€ ), wie ausgewiesen. Diese Preise gelten nur für Wiederverkäufer und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.
2. Die Angebote von DURABLE erfolgen freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine Bindungsfristangegeben ist. Im Übrigen – bei laufender Geschäftsbeziehung grundsätzlich – wird die Berechnung zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preisen vorgenommen. Die Listenpreise verstehen sich nur für Original-Fabrikverpackungen von DURABLE mit den in der Preisliste angegebenen Mengenangaben.
3. Ein Auftrag mit Abweichungen von den Bestelleinheiten, die in der Preisliste angegeben sind, wird nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch DURABLE angenommen. Andernfalls ist der Käufer verpflichtet, die Auffüllung des Auftrages auf die nächste volle Bestelleinheit laut Preisliste zu akzeptieren und die Bezahlung in diesem Umfang vorzunehmen. Spätestens mit der widerspruchslosen Entgegennahme der dementsprechend aufgefüllten Lieferung nimmt der Käufer die gelieferte Menge als vertragsgerecht an.
1. Bei Maßen, Mengen, Gewichten, Farben, Oberflächen und Stärken gelten die handelsüblichen Toleranzen.
2. In Sonderanfertigung hergestellte Waren sind grundsätzlich von einem Rückgaberecht ausgeschlossen. Die Gewährleitstungsrechte (§ 8) bleiben hiervon unberührt. Für Sonderanfertigungen sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung von DURABLE enthaltenen Angaben ausschließliche Grundlage der Auftragsausführung, es sei denn, DURABLE geht unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, ein schriftlicher Widerspruch des Käufers zu.
3. Änderungen und Weiterentwicklungen der Listenartikel von DURABLE im Rahmen des technischen Fortschritts bleiben ohne besondere Benachrichtigung vorbehalten, es sei denn, die Änderung ist im Einzelfall für den Käufer unzumutbar.
4. Hat der Käufer für die Ausführung seiner Sonderaufträge Zeichnungen, Modelle oder Muster zur Verfügung gestellt, steht er dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Er hat DURABLE von Rechten Dritter aus Schutzrechtsverletzungen freizustellen und einen über die unmittelbaren Ansprüche Dritter hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Wird auf Grund einer Schutzrechtsverletzung DURABLE die Ausführung des Sonderauftrages untersagt, kann DURABLE die Arbeiten bis zur einvernehmlichen oder rechtskräftigen Klärung der Rechtslage einstellen.
5. Für in Sonderanfertigung hergestellte Waren behält sich DURABLE handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vor, es sei denn, die Abweichung ist im Einzelfall unzumutbar.
1.Falls DURABLE durch nicht von ihr zu vertretende Umstände höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen oder Nichtlieferung wesentlicher Roh- und Betriebsstoffe, Mangel an Arbeitskräften, Streik oder Arbeitskampffolgen an der Erfüllung der Lieferverpflichtung gehindert wird, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, mindestens für die Dauer der Störung.
2. Bei unzumutbaren Verzögerungen behält sich DURABLE vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
1.Die Lieferung bestellter Waren durch DURABLE erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
2. Die Gefahr auch für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware geht in jedem Fall und unabhängig von der Verpflichtung zur Frachttragung mit der Übergabe an den Versand beauftragten, spätestens aber mit Verlassen des Werkes von DURABLE auf den Käufer über. Wird die Übergabe an den Versandbeauftragten aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr nach Ablauf einer Woche vom Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
3.DURABLE ist nicht verpflichtet, die Ware zu versichern. Auf schriftliches Verlangen des Käufers wird die Ware auf seine Kosten durch DURABLE gegen Lager-, Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
4. DURABLE ist berechtigt, Aufträge in Teillieferungen auszuführen. Der Käufer übernimmt eine entsprechende Abnahmeverpflichtung, soweit ihm die Annahme von Teilleistungen im Einzelfall nicht unzumutbar ist.
5. Die Wahl der Versandart obliegt DURABLE. Besondere Wünsche des Käufers können nur berücksichtigt werden, wenn sie schon bei der Bestellung geäußert und von DURABLE schriftlich bestätigt worden sind. Die Zusatzkosten für besondere Auslieferungs- und Zustellwünsche trägt in jedem Fall der Käufer. Ergänzungs- und Zusatzaufträge können als solche nicht berücksichtigt werden, sondern gelten als Neuaufträge, für die DURABLE eine gesonderte Auftragsbestätigung erteilt. Auch bei der Berechnung von Fracht erfolgt eine gesonderte Abwicklung.
6. Bestellungen mit einem Netto-Warenwert unter € 100,00 werden bei Lieferung ab Werk mit einem Zuschlag von € 12,50 berechnet. Bei Aufträgen mit einem Netto-Warenwert unter € 250,00 liefern wir ab Werk, ausschließlich Verpackung. Bei Aufträgen ab einem Netto-Warenwert von € 250,00 erfolgt die Lieferung zum Firmensitz des Käufers innerhalb Deutschlands frachtfrei einschließlich Verpackung; bei einem Bestimmungsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Lieferung einschließlich Verpackung frachtfrei bis zur Grenze.
1. Zahlungen sind in "EURO" (€ ) auf eines der in der Rechnung angegebenen Bankkonten von DURABLE kostenfrei zu leisten.
2. Der Käufer hat Zahlungen auf Rechnungen von DURABLE innerhalb eines Monats ab Rechnungserstellung (Rechnungsdatum) zu leisten. Bei Überschreitung der Leistungsfrist tritt Verzug ein mit der Folge, dass der Käufer den gesetzlichen Verzugszins schuldet. Dieser liegt für einen Käufer, welcher nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, 9 % über dem Basiszinssatz. DURABLE behält sich vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.
3. Zahlungen mit Scheck oder Wechseln gelten nur als erfüllungshalber erfolgt. Alle mit der Einlösung verbundenen Kosten werden von DURABLE an den Käufer weiterbelastet.
4. Der Käufer kann gegen Forderungen von DURABLE nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenforderungen anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
1. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von DURABLE bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die DURABLE gegen den Käufer zustehen. Bei ständiger Geschäftsbeziehung gilt der Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Lieferungen bis zum Ausgleich des Kontokorrentsaldos. Als Käufer gelten auch dem konkreten Kunden zuzurechnende Konzernunternehmen.
2. Der Käufer ist bis zum vollständigen Ausgleich des Kontokorrentsaldos zur Weiterveräußerung der Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Ausdrücklich ausgeschlossen von der Verfügungsbefugnis des Käufers sind Verpfändungen und Sicherungsübereignungen des Vorbehaltsgutes. Der Käufer verpflichtet sich gegenüber DURABLE bei Weiterveräußerung der Ware einen weiteren Eigentumsvorbehalt mit seinem Abnehmer zu vereinbaren.
3. Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltsgutes tritt der Käufer bis zur vollständigen Erfüllung der unter Ziff. 1 genannten Rechte an DURABLE ab. Der Käufer verpflichtet sich zur Bekanntgabe aller Auskünfte und zur Aushändigung aller Unterlagen, die DURABLE zur Geltend machung der Rechte aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber den Abnehmern des Käufers benötigt.
4. Übersteigt der Wert der zugunsten DURABLE bestellten Sicherheiten die offenen Forderungen gegen den Käufer im Sinne der Ziff. 1 um mehr als 20%, so ist DURABLE auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von darüber hinausgehenden Sicherheiten verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt DURABLE. Für die Bewertung der offenen Forderung von DURABLE gegen den Käufer einerseits und der bestellten Sicherheiten andererseits sind die nominellen Einkaufspreise laut Rechnung von DURABLE und die nominellen Verkaufspreise des Käufers aus dessen Rechnungen an seinen jeweiligen Abnehmer maßgeblich.
5. Eingriffe in das Vorbehaltsgut von dritter Seite, beispielsweise durch Pfändungen oder Beschlagnahme, sind DURABLE unverzüglich anzuzeigen. Für DURABLE entstehende Interventionskosten werden von dem Käufer in jedem Fall erstattet.
6. Falls DURABLE nach Maßgabe vorstehender Sicherungsvereinbarungen Vorbehaltsware zurücknimmt, erfolgt die Anrechnung auf die offenstehenden Forderungen in Höhe der aus den Verkaufsrechnungen ersichtlichen Nominalbeträgen. DURABLE behält sich allerdings vor, Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, gesondert geltend zu machen.
1. Beanstandungen gegen Quantität und/oder Qualität einer Lieferung, soweit es sich um sogenannte offene Mängel handelt, sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich bei DURABLE anzuzeigen.
2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von DURABLE. Ist DURABLE zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht in der Lage bzw. gemäß § 439 Abs (3) BGB zur Verweigerung der Nachbesserung bzw. der Nachlieferung berechtigt oder tritt eine Verzögerung der Nachbesserung bzw. Nachlieferung über eine angemessene Frist hinaus ein, die DURABLE zu vertreten hat, oder schlägt die Nachlieferung bzw. Nachbesserung zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
3. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen DURABLE bestehen nur insoweit, als die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daher bestehen keine Rückgriffsansprüche, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen im Rahmen einer Garantie oder aus Kulanz getroffen hat.
4. Soweit die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) insbesondere hinsichtlich der Rückgriffshaftung (§§ 478 ff. BGB) mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen keine Anwendung finden, gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist.
5. Die gesetzlichen Folgen einer Verletzung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht (gemäß § 377 HGB) bleiben hiervon unberührt.
6. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgestz eintritt, in Fällen der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichen ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine Begrenzung nicht aus einem anderen Grund wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns bzw. wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen ist.
8. Rücksendungen, die nicht auf einem Rücktrittsrecht des Käufers im Rahmen seiner Gewährleistungs rechte beruhen, werden nur mit vorherigen Einverständnis von DURABLE angenommen. Falls dies nicht vorliegt, kann DURABLE die Annahme verweigern bzw. die Ware auf Kosten des Absenders zurücksenden.
Bitte beachten Sie unsere Rücklieferungsadresse: DURABLE-Distributionszentrum, Grünlandweg 1–5, 58640 Iserlohn. Bei genehmigter Rücksendung einwandfreier Ware wird der z. Zt. der Rechnungsstellung geltende Preis in Ansatz gebracht – unter Abzug der entstandenen Fracht- und Aufarbeitungskosten, sofern DURABLE die Rücksendung nicht zu vertreten hat.
1. Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten des Käufers werden von DURABLE in einer automatischen Datei gespeichert und für den Geschäfts verkehr verarbeitet (Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz).
2. Der Käufer willigt in die Verarbeitung der über ihn unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten durch DURABLE ein. Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google") Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Angesichts der Diskussion um den Einsatz von Analysetools mit vollständigen IP-Adressen möchten wir darauf hinweisen, dass diese Website Google Analytics mit der Erweiterung "_anonymizeIp()" verwendet und daher IP-Adressen nur gekürzt weiterverarbeitet werden, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen.
1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Haupt- und Nebenpflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie aller aus dem Vertragsverhältnis herrührenden gegenseitigen Rechte und Pflichten ist Iserlohn.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Iserlohn. Es kommt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.